Informationen

Absageregelung
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, so ist es möglich, diesen bis spätestens 24 Stunden vorher per Telefon, SMS oder Mail abzusagen. Erhalte ich keine Terminabsage innerhalb der 24 Stunden-Frist, stelle ich das Honorar für die versäumte Stunde in Rechnung.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass ich im letzten Abschnitt meiner psychotherapeutischen Ausbildung bin. Die Eignung zur selbstständigen Ausübung von Psychotherapie wurde von qualifizierten Lehrtherapeut:innen überprüft und bescheinigt. Meine psychotherapeutische Tätigkeit wird laufen von erfahrenen Lehrtherapeut:innen supervidiert.

Kostenrückerstattung
Für Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision leisten die österreichischen Sozialversicherungen keine Zuschüsse. Dies berücksichtige ich allerdings bei der Höhe meines Honorars.

Verschwiegenheitspflicht
Gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Was Sie in der Therapie sagen oder tun, unterliegt der Verschwiegenheit, auch gegenüber Behörden oder Angehörigen. Sie können mich jedoch von dieser Schweigepflicht entbinden. Sollte eine Selbst- oder Fremdgefährdung durch die Klientin:den Klienten vorliegen, so ist meine Verschwiegenheit aufgehoben.

Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung
weiterführende Informationen zur psychotherapeutischen Behandlung finden Sie auf diesem Patient:innenblatt (PDF).

Kontaktnummern bei Notfällen
In dringenden Fällen oder Notsituationen ausserhalb meiner Erreichbarkeit bitte ich Sie, den Notfalldienst der jeweiligen Region zu kontaktieren.